In den Jahren 1943 - 1948 fanden in der Sowjetunion mehrere Kriegsverbrecher Prozesse statt, die den Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 19.4.1943 über die Bestrafung von Kriegsverbrechern und Kollaborateuren zur Grundlage hatten. Die Angeklagten - Angehörige der Wehrmacht, der SS und des SD - wurden nach dem Prinzip der Kollektivhaftung abgeurteilt und bis zur Abschaffung der Todesstrafe in der Sowjetunion 1947 größtenteils hingerichtet. Die vorliegende Dokumentation möchte nicht die von den Deutschen begangenen Verbrechen rechtfertigen. Jedoch soll die Methode, Unrecht mit Unrecht zu vergelten, in Frage gestellt werden. Pauschalverurteilungen sind aus rechtstaatlicher Sicht nicht vertretbar.
Niemand weiß, wieviele Deutsche der stalinistischen Willkürjustiz zum Ofer gefallen sind, ohne daß ihnen jemals eine tatsächliche Beteiligung an Kriegsverbrechen nachgewiesen werden konnte. Dank der Initiative von Michael Gorbatschow ist es inzwischen möglich, Einsicht in die Prozeßprotokolle zu erhalten und zumindest in einigen Fällen Rehabilitierungsverfahren einzuleiten.
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